UPDATE: Vorstand des NVWW legte am 31.10.2019 das finale Finanzierungsmodell für den zusätzlichen DVV Beitrag (ab 01.01.2020) fest.
Es wurde keines der im März vorgestellten Modelle gewählt, sondern ein neues erarbeitet!
Im Nachgang des DVV Verbandstages tagte eine neu gegründete Arbeitsgruppe des NWVV, die zehn neue Modelle zur Finanzierung erarbeitete (siehe Rundschreiben des Reg.Vorsitzenden v. 7.10.19), da die Rückmeldungen auf die Abfrage im März teilweise sehr negativ ausfielen.
In einer Sitzung aller Regionsvorsitzenden bzw. deren Vertreter wurde dann am 31.10.2019 demokratisch abgestimmt und das Modell "9" ausgewählt und direkt im Anschluss im Präsidium bestätigt.
Der Vorstand der Region BS-Nord hätte ursprünglich zu einem Modell geraten, dass nicht bereits in der Planung ein Defizit aufweist (siehe Rundschreiben des Regionsvorsitzenden v. 7.10.19) aber die Runde aller Regionsvorsitzen entschied sich für dieses Modell, da es die Last möglichst fair verteilt.
Die genauen Abläufe können sowohl auf der Verbands Homepage als auch im ANTENNE Newsletter sowie dem Rundschreiben des Regionsvorsitzenden v. 7.10.2019 nachgelesen werden.
Da die zur Verfügung gestellte Tabelle mit den 10 Modellen etwas unübersichtlich ist, findet ihr hier eine vereinfachte Darstellung anhand des neuen Finanzierungsmodells: Beispielberechnung Zusatzkosten DVV ab 010120
Bitte beachtet dass es sich teilweise um eine Erhöhung bereits bestehender Abgaben (DVV Beiträge Verein/Mannschaften) als auch Einführung neuer Zusatzkosten handelt (DVV Beitrag passiver Verein, DVV Anteil auf Spielerlizenzen). Dadurch das ein Teil des DVV Beitrages nun auf die A-NI-Lizenzen (Erwachsenenspielbetrieb) umgelegt wird, wird die Aufteilung auf NWVV und DVV Kosten für die Vereine etwas unübersichtlicher (vorher gingen die Lizenzgebühren nur an den NWVV).
Ursprüngliche Info aus 03/2019
DVV Beitrag verdoppelt sich, Umfrage des NWVV bei seinen Mitgliedsvereinen bis zum 13.03.2019
Liebe Volleyballer/innen,
am Montag d. 4.3.2019 erhielten die in SAMS erfassten Abteilungsleiter/innen der Mitgliedvereine des NWVV eine Information bzgl. der anstehenden Verdopplung (von 135000€ auf 270000€ p.A. ) der DVV Beiträge, mit der Bitte sich bis zum 13.03.19 an einer Abstimmung bzgl. der Refinanzierung zu beteiligen.
Der Vorstand der Region Nord möchte euch hierzu kurz informieren.
Bei der oben genannten Abstimmung kann sich der/die Abteilungsleiter/in zwischen vier Möglichkeiten entscheiden, wie die Mehrkosten durch die Mitgliedsvereine ausgeglichen werden können.
Da es große Unterschiede zwischen den einzelnen Vereinen gibt, hat jede der vier Varianten mehr oder weniger Nachteile für den jeweiligen Verein, daher ist es hilfreich wenn jeder AL die für sich günstigste Variante errechnet und dann für die jeweilige Lösung abstimmt und sich somit aktiv an der Entscheidungsfindung beteiligt!
Warum sollen die Vereine jetzt überhaupt einen Beitrag an den DVV zahlen?
Dieser Beitrag wird bisher auch bereits bezahlt. Er nennt sich auch (zugegebenermaßen etwas "sperrig") Spitzenverbandsabgabe und ist in der Verbands-Beitragsordnung des NWVV unter §2.2 geregelt. Dort ist auch festgehalten, dass eine Erhöhung der DVV Beiträge direkt an die Vereine weitergegeben wird.
Aktuell setzt sich dieser Beitrag aus 24€ Grundbeitrag (je aktivem Verein) zzgl. 85€ je gemeldeter Mannschaft (ROL bzw. KK/KL bis Bundesliga) zusammen. "On Top" kommt dann noch am Ende jeden Jahres eine "prozentuale Nachberechnung" wenn diese Gelder nicht ausreichen um den Anteil des NWVV (aktuelle 135000€) an der DVV Finanzierung zu decken, da evtl. weniger Vereine/Mannschaften als geplant gemeldet wurden. Diese Zahlung ist den meisten Volleyballer/innen nicht bekannt bzw. wird häufig automatisch dem NWVV zugerechnet, da dieser den Betrag berechnet und einzieht.
Der NWVV kriegt doch schon so viel Geld von den Vereinen, soll der die Erhöhung doch einfach ausgleichen oder!?
Man muss den DVV Beitrag ganz klar von den Beiträgen/Gebühren des NWVV trennen, da kein Cent davon dem Landesverband zur Verfügung steht! Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass diese Abstimmung nichts mit Zahlungen an den NWVV zu tun hat. Diese werden weiterhin in der Verbands Beitragsordnung geregelt.
Wie den Protokollen und Beschlüssen der NWVV (und des vorherigen NVV) Verbandstage und Hauptausschüsse, der letzten Jahre, zu entnehmen ist, sind die Finanzen des NWVV auch "auf Kante gestrickt". Unser Landesverband ist selber froh wenn er alle Ausgabenpositionen decken kann. Eine (auch nur teilweise) Übernahme der Gebührensteigerung ist daher auf keinen Fall möglich.
Wenn der DVV Beitrag sowieso an die Vereine weitergegeben wird, warum dann eine Abstimmung?
Auch den Entscheidungsträgern beim NWVV ist die finanzielle Problematik der Mitgliedsvereine bewusst, die in den letzten Jahren bereits mehrfach mit Beitragserhöhungen malträtiert wurden. Eine erneute Kostensteigerung wird bei vielen Vereinen daher unweigerlich dazu führen, dass sie diese Steigerung (ganz oder teilweise) an die einzelnen Sportler/innen weitergeben müssen, was diesei sicher auch verärgert. Durch die absolut untypische Erhöhung (Verdopplung in zwei Schritten bis 2024) hat sich der NWVV Vorstand daher für Transparenz entschieden und möchte die Vereine direkt beteiligen.
Auf Grund der zeitlichen Problematik (Rückmeldung an den DVV bis zum 15.3.19) wurde der digitale Weg über diese Abstimmung gewählt um den, für die Mehrzahl der Vereine, günstigsten Weg herauszufinden.
Warum gibt es diese extreme Erhöhung überhaupt?
Der DVV möchte Volleypassion eigtl. kostenlos halten, hat aber auch massive Finanzierungslücken. Zu einigen Gründen für die Steigerung des Finanzbedarfes hat der DVV zwei Folien erstellt, die wir euch hier veröffentlichen, damit ihr euch seiber ein Bild machen könnt:
Was kann ich als Verein/Person gegen diese Zahlungen tun?
Grundsätzlich wird im organisierten Sport einfach eine Grundfinanzierung benötigt, daher sind Zahliungen an die übergeordneten Verbände in allen Sportarten vorgesehen. Wie man den Folien des DVV entnehmen kann, kommt das Geld auch zumindest in Teilen der Breite (Nachwuchskonzept, Breitensport etc.) zu Gute.
Rechtlich ist es so, dass der NWVV ein Mitglied des DVV ist. Dadurch muss der NWVV die satzungsgemäßen Beiträge an den DVV zahlen. Der NWVV widerrum ist der Fachverband für die Sportart Volleyball in Niedersachsen und die Mitgliedsvereine sind somit zur Zahlung der Satzungsgemäßen Beiträge/Gebühren verpflichtet. Da die Verbands Gebührenordnung die Zahlung des DVV Beitrages auflistet, ist die Zahlung somit für den Mitgliedsverein verpflichtend zu leisten.
Daher gibt es keinen einfachen Weg der Zahlungsverpflichtung zu entgehen außer durch Austritt aus einem der Verbände. Das geht aber immer nur mit einer in der jeweiligen Satzung geregelten Übergangsphase.
Grundsätzlich kann aber jeder Verein und jede/r Sportler/in sich z.B. beim Spitzenverband beschweren und/oder Anträge bei nächsten Verbandstag stellen um ggf. dem NWVV Vorstand für den danach folgenden DVV Verbandstag Aufträge mitzugeben.
veröffentlicht am Mittwoch, 6. März 2019 um 19:37; erstellt von Wippich, Fabian
letzte Änderung: 05.11.19 14:35